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Sie haben ein rechtliches Problem? Mit ein bisschen Glück haben wir die passende Lösung. Im Hinblick auf die bewusste Ausrichtung der Kanzlei auf Fragen zum Online- und Multimediarecht können Sie sich darauf verlassen, dass wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die tatsächlichen Aspekte unseres Tätigkeitsgebiets kennen.

Bitte klicken Sie für Details wie z.B. E-Mail-Adresse, Persönliches, Veröffentlichungen usw. rechts in der Navigation auf den jeweiligen Rechtsanwalt. Deutsche Anwälte dürfen – mit wenigen Ausnahmen – seit dem 1. Januar 2000 vor allen Amts- und Landgerichten in Deutschland auftreten. Das bedeutet, dass wir Ihre Interessen ohne weiteres bei den Landgerichten im Umkreis von Düsseldorf für Sie wahrnehmen. Vor anderen Gerichten arbeiten wir auf Wunsch des Mandanten gerne mit geeigneten Kollegen zusammen, falls sich wegen einer zu langen Anreise eine solche Kooperation als die für den Mandanten wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt.
Zusätzlich können wir auch die Vertretung vor Oberlandesgerichten anbieten. Die Herren Rechtsanwälte Anselm Withöft, Michael Terhaag sowie Dr. Volker Herrmann haben neben der weiter bestehender Zulassung zu den Amts- und Landgerichten ebenfalls eine Zulassung beim OLG Düsseldorf, die ihnen ein bundesweites Auftreten vor allen Oberlandesgerichten ermöglicht.
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