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Das Arzneimittelrecht ist durch laufende Änderungen, nicht zuletzt durch Gemeinschaftsrecht, geprägt. Es regelt beispielsweise: - die grundsätzliche Zulassung von Arzneimitteln
- die Arzneimittelproduktion (insbesondere Erfordernisse einer Herstellungserlaubnis sowie deren Erteilungs- und Widerrufsvoraussetzungen)
- Kennzeichnungspflichten, Packungsbeilagen, Lieferungspflicht von Fachinformationen
- Abgabe und Präsentation von Arzneimitteln (zB. Apothekenpflicht, Selbstbedienungsverbot, Verschreibungspflicht, Versandhandel, Freiware usw.)
- Preisgestaltung und Angabenpflicht
- Haftung für Arzneimittelschäden und Beratungsfehler
 - usw.
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