arzneimittelR

Das Arzneimittelrecht ist durch laufende Änderungen, nicht zuletzt durch Gemeinschaftsrecht, geprägt. Es regelt beispielsweise:

  • die grundsätzliche Zulassung von Arzneimitteln
  • die Arzneimittelproduktion (insbesondere Erfordernisse einer Herstellungserlaubnis sowie deren Erteilungs- und Widerrufsvoraussetzungen)
  • Kennzeichnungspflichten, Packungsbeilagen, Lieferungspflicht von Fachinformationen
  • Abgabe und Präsentation von Arzneimitteln (zB. Apothekenpflicht, Selbstbedienungsverbot, Verschreibungspflicht, Versandhandel, Freiware usw.)
  • Preisgestaltung und Angabenpflicht
  • Haftung für Arzneimittelschäden und Beratungsfehler
  • usw.