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Aktuelles aus deutschen und europäischen Gerichtssälen:



Hier finden Sie Urteile und Beschlüsse rund um das Apotheken- und Arzneimittelrecht.
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Ausländiche Internetapotheke unterliegt beim Arzneimittelversand nicht der Arzneimittelpreisverordnung - OLG Hamm, Urteil vom 21. September 2004, AZ.: 4 U 74/04

Eine niederländische Internetapotheke ist nicht an die Arzneimittelpreisverordung gebunden. Sie ist auf diese unanwendbar und verstößt gegen Art. 28, 30 EG. Daher kann der Internetapotheke nicht verboten werden, apothekenpflichtige Arzneimittel zu Preisen anzubieten, die nicht den deutschen Preisen nach der Arzneimittelpreisverordnung entsprechen.

Zur Frage der gewerblichen Niederlassung bei Versandapotheken - LG Düsseldorf, Urteil vom 1. September 2004, AZ.: 12 O 267/04

Testet eine Drogeriemarktkette in eigens eingerichteten Filialen den Versandhandel mit Arzneimitteln, so handelt es sich nicht um selbstständige Filialen, sonder Verkaufsstellen. Es besteht für den Antragsteller einer einstweiligen Verfügung kein Anspruch, wenn das Gesundheitsamt gegen diese Art des Vertriebes vorgeht.

LSG für das Land Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2004 AZ: L 4 KR 15/03, - kein Anspruch auf Viagra

Stehen dem Kläger bereits ausreichende Mittel zur Herbeiführung einer Erektion zur Verfügung, dann hat dieser keinen Anspruch auf potenzsteigernde Mittel.

EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2003, AZ: C-322/01, - Sieg für DocMorris

Fast schon durch die ab 1. Januar 2004 geltenden Gesetzesänderungen überholt, aber noch immer interessant für alle Apotheken, die aus dem Ausland Arzneimittel ins Inland liefern ist diese Vorabentscheidung des EuGH.

Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass ein allgemeines Verbot zum Versand von Medikamenten nicht zulässig ist. Es hat für ausländische Apotheken die gleiche Wirkung wie eine direkte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Deshalb soll sowohl die Werbung für die Internet-Apotheke als auch der Versand-Handel über eine Online-Apotheke grundsätzlich nach EU-Recht zulässig sein. Ein Gesetz, welches den Online-Handel von rezeptfreien Mitteln verbietet, verstößt gegen Gemeinschaftsrecht.
Anders sieht es dagegen für rezeptflichtige Medikamente aus. Die Verbote für Werbung und Versand solcher "Pillen" treffen inländische Apotheken und ausländische Apotheken gleichermaßen. Die angeführten Rechtfertigungen für ein solches Verbot (Beratung, Prüfung der Echtheit des Rezepts, Festpreise für Arzneimittel) genügen. 
Ein Sonderfall liegt vor, wenn in Deutschland rezeptpflichtige Arzneien im Ausland ohne Rezept erworben werden können. Aber auch im Falle eines (Re-)Imports dieser Mittel dürfte das Medikament erneut wieder nur vor Ort in einer Apotheke gegen Rezept abgegeben werden; Deshalb wird dieser Sonderfall wie die allgemeine Rezeptpflicht behandelt; Das Verbot des Versandhandels in Form des Imports oder Reimports von rezeptpflichtigen Medikamenten mit Gemeinschaftsrecht vereinbar.

Ebenso zulässig ist ein Verbot der Einfuhr von nicht zugelassenen Mitteln. Medikamente, die für den deutschen Markt die erforderliche Zulassung noch nicht besitzen, dürfen daher auch von Online-Apotheken nicht in die BRD geliefert werden.

Dementsprechend ist auch die Werbung für Internet-Apotheken, die mit rezeptfreien zugelassenen Medikamenten handeln, nach EU-Recht zulässig.

Angerufen wurde der EuGH durch einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt im August 2001. Das LG Frankfurt kann nun endlich den Rechtsstreit entscheiden.

BGH, Urteil vom 27. November 2003, AZ: IX ZR 76/00, - Mietvertrag der Apotheke

Das Gericht entscheidet hier über die haftungsausfüllende Kausalität im Zusammenhang eines langfristigen Mietvertrages über Apothekenbetroebsräume und die Mißachtung der rechtlichen Grenzen durch einen Rechtsanwalt.

Bei anwaltlich verschuldetem Einigungsmangel über einen Baukostenzuschuß des Mieters, entsteht ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Rechtsanwalt erst, wenn sich das Risoko des vertraglosen Zustandes verwirklicht.

BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2003, AZ.: BVerwG 3 C 28.02 - Zulassung von Kobinationspräparaten

Um die Anforderungen des § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 5a AMG bei der Begründung zu erfüllen, muss bei einem Kombinationspräparat jeder arzneilich wirksame Bestandteil einen Beitrag zur positiven Beurteilung des Arzneimittels leisten.

BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003, AZ: I ZR 167/01, - Arztwerbung im Internet

Wie Apotheker, Anwälte, Architekten und andere Freiberufler unterliegt der Arzt bei seinen Werbemaßnahmen besonderen Beschränkungen des Standesrechts. Mit dieser ersten BGH-Entscheidung zur Internetpräsentation von Ärzten halten die Bundesrichter fest:

  • Es ist zulässig, bestimmte Tätigkeitsgebiete als Praxisschwerpunkte darzustellen, wenn dies zutrifft.
  • Es ist zulässig mitzuteilen, dass bestimmte Tätigkeiten durchgeführt werden, und zwar selbst dann, wenn es sich um von nahezu jedem Arzt durchgeführte Tätigkeiten handelt; Die Richter trauen dem User zu, zwischen solchen allgemeinen Tätigkeiten und solchen, die eventuell besondere Kenntnisse verlangen, selbst zu unterscheiden.
  • Ärzte dürfen sogar mit einer gewissen Sympathiewerbung auf sich aufmerksam machen; allerdings wird im konkreten Fall bereits die Grafik einer Urkunde über Fortbildungen als Sympathiewerbung bezeichnet; Unzulässig bleibt die Werbung, bei der der Informationscharakter in den Hintergrund gedrängt wird.

BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003, AZ. I ZR 117/01, - Wettbewerb von Apotheker

Auch wenn nach den Vorschriften des SGB V Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe, Rollstühle und ähnliches an Versicherte gesetzlicher Krankenkassen nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden dürfen, können doch keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche daraus geltend gemacht werden. Apotheker, die ohne Krankenkassenzulassung solche Hilfsmittel verkaufen, können von Innungen oder Konkurrenten deshalb nicht abgemahnt werden.

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24. Juli 2003, AZ: 32 O 43/03, - keine Rabattwerbung für SchönheitsOP

Keine "Frühlingsangebote" oder "Bringen Sie Ihre Freundin mit"-Rabatte für Schönheitsoperationen - solche Rabattaktionen dürften auch nach den neuen Regelungen des Heilmittelwerberechts verboten bleiben.

OLG Hamburg, Urteil vom 4. September 2003, Az.: 3 U 180/02 - Werbender Beipackzettel unzulässig

Wird der Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments eine "Patienten-Information" beigefügt, die sich nicht auf Angaben beschränkt, die mit der Verwendung des Arzneimittels im Zusammenhang stehen oder für die gesundheitliche Aufklärung wichtig sind, unterliegt diese dem Werbeverbot des § 10 HWG.

 

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Juli 2003, AZ.: 3 U 218/02 - Zur Zulässigkeit von Werbung mit Studien

 

Wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen, kann das natürlich wettbewerbswidrig -weil irreführend- sein.

In diesem vorliegenden Fall soll die Werbebehauptung allerdings wegen zur Verfügung gestellte Materials zutreffen können. Bloße Zweifel an der Richtigkeit sollen hier noch nicht genügen, um die Aussage als irreführend zu verbieten.

 

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Mai 2003, AZ.: 3 U 106/99 - EU-Parallelimport von Medikamenten

Markenrechtlich nicht zu beanstanden ist nach Ansicht des Gerichts, der EU-Parallelimport eines markenrechtlich geschützten Arzneimittels unter Verwendung einer Blisterpackung, auf der die für den Vertrieb im Ursprungsland Belgien vorgesehene, vom Konzern des Markeninhabers stammende Angabe betreffend den belgischen Zulassungsinhaber stehen geblieben und der Parallelimporteur nicht angegeben ist.

OLG Köln, Urteil vom 21. März 2003, AZ: 6 U 160/02 - Werbung mit nicht zugelassenen Arzneimitteln wettbewerbswidrig

Die objektiven Mermale der Zweckbestimmung eines Produkts entscheiden über dessen Einordnung als Arzneimittel. Durch das Bewerben eines trotz Zulassungspflicht nicht zugelassenen Medikaments ist gleichzeitig auch ein Wettbewerbsverstoß gegeben.

OLG Nürnberg, Urteil vom 21. Januar 2003, AZ.: 3 U 3120/02 - keine Werbung durch Informationsblatt

Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Verhalten gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstößt, werden zur Auslegung der Erklärung auch die Umstände der Abmahnung herangezogen. Im Regelfall kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die erklärende Partei zu mehr verpflichten will, als die Gesetzeslage vorsieht. Wer etwa wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz durch Publikumswerbung verstößt und darauf eine Unterlassungserklärung abgibt, verpflichtet sich damit regelmäßig nicht dazu, auch keine sonstige objektive, aber gesetzlich zugelassene Werbung mehr zu schalten.

BGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, AZ: I ZR 60/00, - Belegärzte und Klinikärzte

Grundsätzlich steht der stationären Behandlung durch Belegärzte, in einer Klinik mit Werbeprivileg, in der sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen erbracht werden, nichts entgegen.

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. September 2002, AZ.: L 4 KR 122/02 - Abrechnung von im Versandhandel erworbenen Medikamenten (Internet-Apotheke DocMorris) - mit Anmerkung Rossenhövel

Das LSG Niedersachsen setzt die sofortige Vollziehung des angegriffenen Aufsichtsbescheids des Bundesversicherungsamts, mit dem dieses u.a. die Abrechnung von bei 0800DocMorris via Internet erworbener Arzneimittel untersagte, aus.

Anmerkung zum Beschluss des LSG Niedersachsen vom 30. September 2002 - Abrechnung von Medikamenten im Versandhandel (DocMorris)

Hier nun ein Beschluss zur sozialrechtlichen Komponente der Auseinandersetzungen um Internet-Apotheken: Neben der Frage, ob und in welchem Umfang für Internet-Apotheken Werbung betrieben werden darf, ist für den Verbraucher bei rezeptpflichtigen Arzneien natürlich vorrangig wichtig, ob seine Krankenkasse die so erworbenen Medikamente auch tatsächlich abrechnet...

 

BGH, Urteil vom 26. September 2002, AZ: I ZR 101/00, - Anlagebedingter Haarausfall keine Krankheit

Wird bei einem Mann der androgene Haarausfall festgestellt, so ist dies weder eine Krankheit noch ein Körperschaden i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG. Die Werbung für eine Eigenhaartransplantation mit der Vorher-/Nachher-Abbildung eines Mannes unterfällt daher nicht dem Werbeverbot des § 11 Abs. 1 Nr. 5 lit. b HWG.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 12. September 2002, 6 U 128/01 - drogerie.de II

Der Drogerie-Verband muss unter drogerie.de ein Internetportal eines Dritten dulden. Dass ein verständiger und aufgeklärter Internet-Nutzer hinter der Domain "www.drogerie.de" eine Web-Site vermutet, die zwingend von einem Drogisten gestaltet oder zumindest kontrolliert wird, ist nicht zu erwarten.Das Sammeln unterschiedlicher Internet-Domains mit dem Ziel, sie später gewinnbringend zu verkaufen oder zu lizenzieren ist als solches wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, weil sich der Domain-Inhaber nur die Vorteile sichert, die er durch seinen schnellen Zugriff bei der DENIG e.G. erlangt hat. Der Inhaber einer generischen Domain nutzt diese nicht grundsätzlich zum Abfangen von Kunden.

BGH, Urteil vom 11. Juli 2002, AZ: I ZR 34/01, - Dopingmittel und das "Inverkehrbringen"

Die Abgrenzung der Arznei- von den Lebensmitteln in der Entscheidung "L-Carnitin" (BGH GRUR 2000, 528) steht auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit vom 28. Januar 2002 im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zum gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriff.

LG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2002, 12 O 48/02 - Sachfremde Keywords

Wer im Metatag keywords einer Internet-Seite Begriffe verwendet, die mit den auf der Seite angebotenen Informationen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen, verstößt gegen §§ 1, 3 UWG und handelt wettbewerbswidrig.

LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. August 2001, AZ.: 3/11 O 64/01 - Internetapotheke

Das Landgericht Frankfurt setzt sein Verfahren um die Zulässigkeit von Online-Apotheken mit grenzüberschreitendem Versand von Medikamenten aus und legt dem EuGH die Frage vor, ob eine nationale Regelung, nach der die gewerbsmäßige grenzüberschreitende Einfuhr von apothekenpflichtigen Humanarzneimitteln im Wege des Versandhandels durch zugelassene Apotheken aus anderen EU-Mitgliedsstaaten aufgrund individueller Bestellungen von Endverbrauchern per Internet untersagt ist, gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs nach Art. 28 ff. EGV verstößt.

 

BGH, Urteil vom 31. Mai 2001, AZ: I ZR 106/99, - Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel

Auch in Erklärungen, die im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden kann eine Berühmung, aus der die unmittelbar oder in naher Zukunft ernsthaft drohende Gefahr einer Begehung abzuleiten ist, gesehen werden. Nicht als eine Berühmung zu werten, ist die Tatsache allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, die eine Erstbegehungsgefahr begründet. 
So werden grundsätzlich weniger strenge Anforderungen an die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr zu stellen sein, als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens in der Zukunft.

BGH, Urteil vom 25. April 2001, AZ: 2 StR 374/00, - Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel

1. Auf Vitaminpräparate finden die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln entsprechende Anwendung.
2. Die nach der Verkehrsauffassung für einen Durchschnittsverbraucher objektive Zweckbestimmung ist für die Abgrenzung maßgebend.
3. Diese ist im Rahmen einer Gesamtabwägung zu ermitteln und orientiert sich nicht allein an dem Überschreiten der empfohlenen Tagesdosis um mehr als das Dreifache.

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25. April 2001, AZ.: 3-12 O 50/01 - Internetapotheke

Im Einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt das LG Frankfurt es, einen gewerbsmäßigen Versandhandel für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Bayer-Gruppe über das Internet nach Deutschland anzubieten und durchzuführen wie mit dem Programm 0800DocMorris.com. Eine Vorlage an das EuGH wegen der Frage der Übereinstimmung einer nationalen Vorschrift mit Gemeinschaftsrecht kommt im Einstweiligen Verfügungsverfahren nicht in Betracht.

LG Frankfurt am Main, Entscheidung vom 23. März 2001, 3/12 O 4/02 - drogerie.de

Die Richter geben der Klage auf Unterlassung der Nutzung der Domain „drogerie.de“ mit dem Argument statt, der Domain-Inhaber erwarte unter dieser Domain den Zugang zu einem Informationsarchiv zu Drogerie- und sachverwandten Themen, nicht aber die Möglichkeit, E-Mail-Adressen wie xx@ drogerie.de oder Sub-Domains wie firma.drogerie.de entgetlich nutzen zu können. Die Entscheidung wurde in der Berufung durch das OLG Frankfurt aufgehoben.

BGH, Urteil vom 20. März 2001, AZ: X ZR 177/98, - Patentverletzung trotz weiterer Inhaltsstoffe

Zur erfinderischen Tätigkeit kann nicht die Zugabe eines weiteren Stoffs zur Rezeptur eines Heilmittels beitragen, wenn dadurch eine verbesserte Wirkung des Heilmittels nicht zu erwarten ist.

Wird ein europäisches Patent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland sowohl in einem deutschen Beschränkungsverfahren als auch im europäischen Einspruchsverfahren beschränkt, verbleibt als Schutz, dass was nach beiden Entscheidungen noch geschützt wird.

 

LG Stuttgart, Urteil vom 4. Januar 2001, 17 O 548/00 - Internet-Apotheke III

Betreibt eine "Internet-Apotheke" einen Versandhandel mit Arzneimitteln, dann kommt eine Untersagung des Versandhandels dann nicht in Betracht, wenn das Lager, von welchem aus die Bestellungen ausgeliefert werden, einem anderen Unternehmen gehört. Anders wäre der Fall nur dann zu beurteilen, wenn es sich bei diesem Lager um ein "outgesourctes" Auslieferungslager der "Internet-Apotheke" handelt.

BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000, AZ: I ZR 158/98, - Inhaltsangabe von Franzbranntwein-Gel

Das Gericht nimmt Stellung zu der Frage, inwieweit die durch Hinweise auf den Inhaltsstoff in Richtung auf ein Arzneimittel hingelenkte allgemeine Verkehrsauffassung durch die konkrete Ausstattung des Mittels verändert oder überlagert wird.

Die für den Verkehr maßgebliche Einordnung eines Produkts als Arzneimittel oder Kosmetikum wird in erster Linie durch die gattungsgemäße allgemeine Zweckbestimmung des Mittels geprägt.

BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000, AZ: I ZR 260/98, - irreführende Heilmittelwerbung

Nachfolgend klärt das Gericht, ob die in einer Überschrift enthaltene Angabe

 

"Wichtige Information für Arthrose-Patienten!"

für sich allein geeignet ist, bei unter Arthrose leidenden Patienten den Eindruck hervorzurufen, das beworbene Mittel könne zur Linderung der Schmerzen beitragen.

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 09. November 2000, AZ.: 2-03 O 365/00 - Internetapotheke

Der gewerbliche Versandhandel mit Arzneien und die Werbung dafür ist nach summarischer Prüfung nach Ansicht des LG Frankfurt mit dem deutschen Arzneimittelrecht nicht vereinbar.

BGH, Urteil vom 9. November 2000, AZ: I ZR 167/98, - Heilmittelwerbung durch Zeitschriften

Vorliegend geht es darum, ob

  • ein Presseunternehmen, Werbeanzeigen vor ihrer Veröffentlichung darauf zu überprüfen hat, ob sie wettbewerbswidrig sind und
  • ein Wettbewerbsverband nicht nur Verstöße von Wettbewerbern seiner Mitglieder, sondern auch Verstöße von Dritten verfolgen kann, die selbst in einem anderen Markt tätig aber den Wettbewerb eines mit den Verbandsmitgliedern konkurrierenden Unternehmens fördern.

Letztlich kann ein Verband einen Dritten in Anspruch nehmen, der sich als Störer an dem Wettbewerbsverstoß eines mit den Mitgliedern konkurrierenden Unternehmens beteiligt.

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 09. November 2000, AZ.: 2-03 O 366/00 - Internetapotheke II

Den Vertrieb von und die Werbung für Arzneimittel im Versandhandel via Internet untersagt das LG Frankfurt in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren.

LG Berlin, Urteil vom 7. November 2000, 16 O 448/98 - Internet-Apotheke I

Die Ausnahmevorschrift des § 73 II Nr. 6 a AMG deckt als Ausnahmevorschrift zu § 43 I AMG die Bestellung von Arzneimitteln im World-Wide-Web, wenn diese Arzneimittel über ein Bestellformular geordert werden können, so daß der Betrieb einer derartigen Internetapotheke nicht als gegen diese Norm verstoßend untersagt werden kann (Widerspruch zu LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.11.2000, 2/3 O 366/00).Ein Verstoß gegen das Tatbestandsmerkmal des § 73 II Nr. 6 a AMG "ohne gewerbs- und berufsmäßige Vermittlung" kann bei gemeinschaftsrechtskonformer enger Auslegung des Begriffes der "Vermittlung" nicht angenommen werden. Eine weite Auslegung des Begriffes "Vermittlung" würde die durch Art. 28 EGV garantierte Warenverkehrsfreiheit unangemessen einschränken.Auch verstößt der Betrieb einer Internet-Apotheke via Bestellformular im World-Wide-Web nicht gegen § 8 II 2. Alt. HWG. Vielmehr sind die im Bestellformular enthaltenen Angaben für den Betrieb eines Internet-Versandhandels unerläßlich, da eine Internetapotheke sonst überhaupt nicht betrieben werden kann. Unter solchen Umständen würde das Werbeverbot des § 8 II HWG eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung i.S.d. Art 28 EGV darstellen und somit gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen.

BGH, Versäumnisurteil vom 26. Oktober 2000, AZ: I ZR 167/01, - Werbung mit Berufskleidung

Das in Art. 12 Abs. 1 GG normierte Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit kollidiert nicht gegen die Vorschrift des § 11 Nr. 4 HWG, die es u.a. verbietet, außerhalb der Fachkreise für Verfahren oder Behandlungen mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe zu werben.

BGH, Urteil vom 21. September 2000, AZ: I ZR 12/98, - Packungsbeilage

  • Für die Werbung auf der Packungsbeilage eines Fertigarzneimittels gelten die Anforderungen des § 4 HWG.
  • Wird in einer Packungsbeilage außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel geworben, so sind fremd- oder fachsprachliche Bezeichnungen der Anwendungsgebiete und deren Bedeutung auch in allgemeinverständlicher Sprache für den Laien zu erklären.

 

BGH, Urteil vom 21. September 2000, AZ: I ZR 216/98, - Apothekenpflichtige Kompressionsstrümpfe

Medizinische Kompressionsstrumpfhosen und Kompressionsstrümpfe dürfen als Mittel zur Krankenpflege im Sinne des § 25 Nr. 2 ApBetrO in der Apotheke in den Verkehr gebracht werden, solange sie den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke nicht beeinträchtigen.

BGH, Urteil vom 8. Juni 2000, AZ: I ZR 269/97, - Zahnarztwerbung
  • Das berechtigte Bedürfnis eines Zahnarztes, das eigene Leistungsangebot gegenüber Interessenten darzustellen, kann nicht reklamehaft in einer Publikumszeitschrift erfolgen. Dies besagt das berufliche Werbeverbot.

  • Eine Zahnarzt-GmbH, die eine ambulante zahnärztliche Behandlung anbietet, ist zwar nicht unmittelbar dem berufsrechtlichen Werbeverbot unterworfen, haftet aber als  wettbewerbsrechtliche Störerin für von ihr veranlaßte Werbemaßnahmen.

LG München, Urteil vom 14. Januar 1999, 4HK O 16788/98 - Medizinischer Informationsdienst

Im Rahmen eines medizinischen Informationsdienstes ist es nicht erlaubt, konkrete Angaben über "Besuche von Weiterbildungsveranstaltungen", über "Referententätigkeiten" sowie über von den jeweiligen Ärzten selbstverfasste "Veröffentlichungen und/oder Bücher" zu speichern und weiterzugeben.

LG Essen, Urteil vom 15. Juli 1998, 44 O 110/98 - Viagra

Ein deutscher Händler darf auf seiner Homepage nicht mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Medikament werben. Werbung im Internet stellt eine Wettbewerbshandlung dar, bei einem Verstoß gegen das Heilmittelwerbe- und Arzneimittelgesetz kann auch ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliegen. Begehungsort ist jeder Ort, an dem auf den Kunden eingewirkt wird; auf den Standort des Servers (hier Amerika) kommt es dabei nicht an.

OLG Koblenz / LG Trier: Werbeverbot für Zahnärzte

§ 13 Abs. 1 BO, der Zahnärzten jede Werbung und Anpreisung untersagt, ist nicht verfassungswidrig. Zahnärzte dürfen zwar grundsätzlich im Internet auftreten, müssen dabei aber auf jede Form kommerzieller Reklame verzichten. Ein Internet-Auftritt, der darauf abzielt, neue Patienten zu gewinnen, ist mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar.